Genderhinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Allgemeine Informationsvertrags-Bedingungen (AIB)

zwischen
Ihnen
(fortan: Informationsbesteller)

und

ROMANUS
Michael ROTH
Beurener Str. 12
D-73277 Owen
(fortan: ROMANUS) 

Präambel

Das Ziel von ROMANUS ist es, Sie zu unterstützen ein leichtes, gesundes und erfülltes Leben zu führen. Gemäß eigener Überzeugung und Jahrtausender Erfahrung geben uns die Naturgesetze die Richtung vor. Sie wollen mehr Glück, Erfolg und Zufriedenheit in Ihrem Leben? Dann sind Sie bei ROMANUS richtig. 

Die vier wesentlichen Vertragsbestandteile: 

  1. Das Angebot auf Abschluss dieses Informationsvertrages richtet sich an Sie, als Unternehmen oder voll geschäftsfähige Privatperson.
  2. Der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages wird einerseits bei der konkreten Bestellung und andererseits ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt.
  3. Der Informationsbesteller kann den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden.
  4. Dieser Informationsservice ist unentgeltlich.

 § 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von ROMANUS

(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass ROMANUS den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. 

In jedem Fall können dies aber auch Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein:

  • Zusätzliche Informationen zu Produkten aus dem Angebot
  • Informationen über neue Produkte von ROMANUS
  • Anwendungshinweise und Möglichkeiten zu den Produkten von ROMANUS
  • Verwandte und vergleichbare Themen
  • Themen gemäß der Präambel
  • Rückfragen bzw. Bewertungsanfragen
  • Seminare und Webinare von ROMANUS
  • Seminare und Webinare Dritter
  • Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter

(2) ROMANUS ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist ROMANUS, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei Facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.

(3) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden, besteht nicht. 

(4) Ferner schuldet ROMANUS auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Beschaffung der Informationen. 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von ROMANUS abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird. 

(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages. 

§ 3 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen. 

§ 4 Beendigung des Informationsvertrages 

Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen. 

§ 5 Haftung 

(1) ROMANUS haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet ROMANUS – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. 

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ROMANUS. 

§ 6 Änderungsvorbehalt

ROMANUS ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ROMANUS gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.